UVV-Prüfung der Beste Schutz für Ihre Tore! Tore und Türen im gewerblichen Bereich müssen nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR   A1.7 - kraftbetätigte Türen und Toren- (früher BGR 232) vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV- Prüfung durchzuführen. Die Prüfungen erfolgt strikt nach den Vorgaben des jeweiligen Prüfbuches. Sollte kein Prüfbuch vorhanden sein, erstellen wir eines für Sie. Fallen bei der UVV- Prüfung Ihres Tores keine Mängel auf, erhält das Tor im Anschluß eine Prüfplakette. Jede Prüfung wird zudem protokolliert. Diese jährliche UVV-Prüfung schützt nicht nur vor teuren Regressforderungen im Schadensfall durch die regelmäßige Prüfung und Wartung wird die Betriebssicherheit erhöht und die Lebensdauer verlängert. Die Fachkräfte von BTV erkennen Mängel und Verschleiß frühzeitig und reparieren bzw. ersetzen bevor große Schäden entstehen. Im privaten Bereich sind die UVV-Prüfungen ihrer Tore nicht explizit vorgeschrieben.Bei einem Schadensfall wird die ASR A1.7 aber als Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherheit zur Beurteilung herangezogen. Es macht daher auch Sinn, ihr Garagentor warten zu lassen. Reparaturen Die Wartung beinhaltet ebenfalls die Durchführung von kleineren Reparaturen für die keine Tor- bzw. Herstellerspezifischen Ersatzteile benötigt werden. Hierzu gehören: Das Ersetzen von fehlenden Schraubenverbindungen/ Nietverbindungen Das Ausrichten von kleineren Verformungen an Schienen oder am Torpanzer Das Befestigen von losen Schaltern und Klemmverbindungen Der Austausch defekter Sicherungen Die Wartung erfolgt gemäß den Richtlinien für Kraftbetätigte Fenster, Türen u. Tore. nach oben
.
038429 26000