FEUERWEHRPLÄNE Pläne, die objektbezogene Informationen für die Feuerwehr enthalten, werden FEUERWEHRPLÄNE genannt. Im Brandfall ist es wichtig, dass die alarmierte Feuerwehr durch eine schnelle und effektive Brandbekämpfung den Schaden soweit wie möglich begrenzen und löschen kann. Hierzu ist eine schnelle Orientierung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle notwendig, die u.a. durch ausreichende Kenntnisse über den baulichen Brandschutz,die Brandschutz-Infrastruktur und die besonderen Gefahrenpunkte des Objektes möglich wird. Die DIN   14095:2007-05 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ dient dazu, die Inhalte der Pläne und der textlichen Erläuterungen zu definieren, und die Feuerwehrpläne zu vereinheintlichen. Feuerwehrpläne ersetzen nicht andere ggf. notwedige Pläne wie z. B. Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 Zum besseren Verständnis des Objektes können von der Feuerwehr gemäß DIN    14095 weitergehende Pläne, wie Umgebungs-, Detail- und Abwasserpläne, gefordert werden. Feuerwehrpläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Deshalb ist es erforderlich, dass bedeutsame Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich, z.B. Änderung der Flucht-und Rettungswege oder zusätliche Lagterung brandgefärlicher Stoffe usw., unverzüglich angezeigt und in die Feuerwehrpläne eingetragen werden. Feuerwehrpläne müsse alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die geänderten und aktualisierten Pläne müssen dann an die Feuerwehr und an die zuständigen Stellen beim Auftraggeber weitergeleitet werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes. Als sachkundige Person im Sinne der DIN 14095 sind folgende Personengruppen als Planersteller denkbar: spezialisierte Fachfirmen, die schwerpunktmäßig Feuerwehrpläne erstellen und die über ausreichende Referenzen verfügen Brandschutzsachverständige Personen mit einer feuerwehrtechnischen Ausbildung nach oben FEUERWEHRLAUFKARTEN Als Feuerwehrlaufkarten werden in Deutschland Hinweisformulare bezeichnet, die der Feuerwehr bei Alarmauslösung in zumeist öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg von der Brandmeldezentrale (BMZ) bis zum ausgelösten Brandmelder aufzeigen. Sie werden überwiegend von den Fachfirmen nach DIN   14675 und nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr jeweils objektspezifisch angefertigt. Die Pläne sind in DIN A5, DIN A4 oder in DIN A3 gehalten. Dies kann von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich festgelegt worden sein. Die Festlegung erfolgt in der Regel in die gültigen technischen Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen des jeweiligen Landkreises oder der Berufsfeuerwehr. Zu finden sind sie in der Nähe der Brandmeldezentrale (BMZ) bzw. des Feuerwehranlaufpunkts (FAP) in einem Aufbewahrungskasten. Das Vorhandensein der Karten ist eine der Voraussetzungen zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der zuständigen Feuerwehr. Auf den Karten werden die Brandmelder jeweils einer Meldegruppe der BMZ, das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), der Gebäudezugang sowie der Standort der Brandmeldezentrale, der Übertragungseinrichtung (UE), des Feuerwehrbedienfeldes (FBF), des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) sowie aller für die Feuerwehreinsatzkräfte relevanten Einrichtungen eingezeichnet. Zudem sind auf der Laufkarte weitere Informationen vermerkt, wie z. B. die Art des Melders. Je Meldergruppe der BMZ wird eine Feuerwehrlaufkarte benötigt. Laufkarten sind beidseitig bedruckt ausgeführt; auf der Vorderseite ist auf einem Etagenplan der Weg von der BMZ zum entsprechenden Treppenraum gekennzeichnet, auf der Rückseite ist der Weg vom Treppenraum zur Meldergruppe im Zielgeschoss eingezeichnet. Auf einer einzelnen Laufkarte sind jeweils alle Melder einer Meldergruppe aufgeführt. Ein taktischer Grundsatz bei der Nutzung von Laufkarten besagt, dass die vorgehenden Einsatzkräfte immer dem Weg auf der Laufkarte folgen sollen, auch wenn Mitarbeiter des betroffenen Objekts einen vermeintlich besseren Weg kennen. nach oben
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