FLUCHT UND RETTUNGSPLÄNE Flucht und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall). Diese Pläne bestehen aus bildlichen Darstellungen (Bildern, Pläne) und/oder schriftlichen Anweisungen. Ihre Ausführung ist in der DIN ISO 23601:2010-12 geregelt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und spielt eine wichtige Rolle für die Brandschutz-Dokumentation. Indem er Menschen helfen soll, sich selbst über die Fluchtwege in einer baulichen Anlage zu informieren, ergänzt er das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage. Er ist in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangs- bereiche, Treppenhäuser, Hauptzugänge zu den Geschossen, Flure, an geeigneten Versam- mlungsorten z. B. Cafeteria, Bürozentren, Treffpunkten) und bei großflächigen Anlagen dauerhaft anzubringen. Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein aufs Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses oder Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten und immer farbig angelegt sein: Gebäudegrundriss oder Teile davon: Der Maßstab ist abhängig von der Größe der baulichen Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes, Verlauf der Flucht- und Rettungswege Lage der Notausgänge Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung, z. B. Notfalltelefon, Brandtelefon, Brandmelder, Erste-Hilfe-Einrichtungen Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z. B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Feuerlöschschläuche Lage der festgelegten Sammelplätze für die flüchtenden Benutzer einer baulichen Anlage Standort des Betrachters Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farbcodes Die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen sind eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil A gewählt. Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN   ISO   23601 (ehemals DIN 4844- 3) und DIN   EN   ISO   7010 (ehemals BGV A8). Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein. Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, „wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern“ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR   A1.3 und ASR   A2.3   gemacht. Häufig gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brand- meldeanlagen nach DIN 14675 . nach oben
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038429 26000