Drehtürnatriebe werden natürlich oft dort eingesetzt, wo Kinder-, Alten- und Behinder- tengerechtes Bauen gewünscht bzw. gefordert ist. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind praktikable Lösungen geschaffen worden. Um den Anforderungen für Rettungswege gerecht zu werden, muss die M-AutSchR beachtet werden. Mit automatischen Drehtürantrieben öffnen die Türen über Impulstaster oder Bewegungsmelder und schließen nach dem Begehen selbsttätig. In der Schalterstellung „Daueroffen“ wird im Rauch- und Brandfall über einen Auslösetaster oder den zugehörigen Rauchmelder die Türe automatisch geschlossen. In Durchgangsfluren, wo Türen eher ein Hindernis darstellen, können elektromagnetische Fest- stellanlagen eingesetzt werden. Über einen integrierten Melder wird im Brand- und Rauchfall die Feststellung deaktiviert, so dass die Türe über den Tür-schließer selbsttätig schließt. Eine Feststellanlage kann auch mit Freilauffunktion ausgeführt werden, die ein Öffnen der Türe ohne den Widerstand des Türschliessers ermöglicht. Die Türe bleibt in jeder Stellung geparkt und wird im Rauch- und Brandfall über einen Auslösetaster oder den integrierten Rauchmelder automatisch geschlossen. Feststellanlagen können auch noch nachträglich an bereits bestehenden Feuer- und Rauchschutzt- üren eingebaut werden. Drehtürantriebe sind wartungspflichtige Bauteile ( ASR.1.7 ), deren Funktion durch periodische Überprüfung (monatlich) und Wartung (mindestens 1 x jährlich) zu gewährleisten ist. Eine Nachrüstung von Drehtürantrieben ist nur zulässig, wenn die Türe hierfür werkseitig vorgerichtet wurde. Wir führen die Montage, Abnahmeprüfung und Wartung mit autorisiertem Personal aus. nach oben
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